Private Krankenversicherung
"Lohnt sich nur für Beamte"
Artikel aus dem Tagesspiegel
Änderungen zum Jahreswechsel
zum 1. Januar 2024
sind folgende Werte für Mitglieder der KSK zu berücksichtigen:
Die Grenze für nichtkünstlerischen/selbständigen
Hinzuverdienst beträgt für die Jahre
2020, 2021 und 2022
15.600 Euro
für das Jahr 2024
6.456 Euro
Der Abgabensatz (Künstlersozialabgabe) für Verwerter beträgt
2023 5,0%
2024 5,0%
Einkommen bis 11.604 Euro plus 9.312 Euro pro Kind
(Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung
abzüglich Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen) sind steuerfrei!
Beratung Künstlersozialabgabe
Telefonische Termine nach Vereinbarung!
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